Autor Martin Gropp berichtet auf „FAZ“ online: Seit dem 29. Mai 2014 können Einzelpersonen beim Suchmaschinenkonzern Google beantragen, unter bestimmten Bedingungen Ergebnisse zu Namenssuchen entfernen zu lassen, allgemein als „Recht auf Vergessen“ bezeichnet. Hintergrund ist eine im Mai gefällte Entscheidung des Europäischen Gerichtshof zu einem konkreten Fall aus Spanien: Ein Bürger klagte dort gegen Google, weil noch nach Jahren Hinweise auf seine finanziellen Problemen in den neunziger Jahren im Internet auffindbar waren. … mehr …