Keine Chance für „Phil Lip“, „Jose Phine“ und „Michi R-Punkt“. Das Verwaltungsgericht in Hamburg hält die Klarnamenpflicht auf Facebook für zulässig, berichten die „e-commerce-news“. Facebook trägt einen Sieg vor einem deutschen Gericht davon: Das soziale Netzwerk darf von Nutzern in Deutschland vorerst weiterhin verlangen, sich mit Klarnamen anzumelden. Das hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden und sich dabei gegen die Anordnung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar gerichtet. … mehr …