Mit der Vorratsdatenspeicherung sollen die Verbindunsdaten aller User, die bei der Telekommunikation, bei der Internet-Nutzung und im Mobilfunk anfallen, ohne konkreten Verdacht auf strafbare Handlungen gespeichert und den Strafverfolgern für Ermittlungen zur Verfügung gestellt werden. Eine deutsche Regelung musste nach dem Veto des Bundesverfassungsgerichts 2010 ausgesetzt werden. Der Europäische Gerichtshof verwarf Anfang April 2014 die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Das berichtet „Heise“ online. … mehr …